Köppe IT · Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Klare Grundlagen für IT-Dienstleistungen, persönliche Betreuung und eine verlässliche Zusammenarbeit.
Vertragsbedingungen von Marlon Köppe, handelnd unter Köppe IT.
Transparent zusammenarbeiten
Klar geregelt.
Hier finden Sie die Bedingungen für die Beauftragung, Durchführung und Abrechnung unserer Leistungen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Marlon Köppe
handelnd unter Köppe IT
Einzelunternehmen
E-Mail:
nachfolgend „Köppe IT“, und seinen Kunden, soweit diese AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, soweit Köppe IT ihrer Geltung zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der Information und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Kontaktanfrage allein begründet keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Ob ein konkretes Angebot verbindlich oder freibleibend ist und wie lange es angenommen werden kann, ergibt sich aus dem Angebot.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande, insbesondere durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder Bestätigung eines Kundenauftrags durch Köppe IT.
Leistungsumfang, Preise und wesentliche Vereinbarungen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Köppe IT erbringt insbesondere Beratung, Fehleranalyse, IT-Support, Einrichtung und Konfiguration von Geräten und Software, Netzwerkleistungen sowie Leistungen rund um Server, Cloud-Anbindungen, Datensicherung und IT-Sicherheit.
Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Bei Dienstleistungen ist die vereinbarte Tätigkeit, bei Werkleistungen der vereinbarte Erfolg geschuldet.
Dauerhafte Überwachung, regelmäßige Updates, Wiederherstellungstests, Bereitschaftsdienste und garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gehören nur zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Zusätzliche Leistungen und Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Köppe IT informiert vor deren Beauftragung über erkennbare Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
Eigenständige Hosting-, Softwareabonnement-, Miet- und Leasingangebote sind nicht durch besondere Vertragsregelungen dieser AGB ausgestaltet. Hierfür sind gegebenenfalls ergänzende, auf das jeweilige Angebot abgestimmte Vereinbarungen erforderlich.
4. Preise und Kleinunternehmerregelung
Maßgeblich sind die vor Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Köppe IT nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Die entsprechend begünstigten Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer wird hierfür nicht gesondert ausgewiesen.
Die angegebenen Preise sind die vom Kunden zu zahlenden Endpreise. Zusätzlich anfallende Anfahrts-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden vor Vertragsschluss gesondert angegeben und vereinbart.
Bei Abrechnung nach Zeitaufwand werden Stundensatz und gegebenenfalls Abrechnungseinheiten vor der Beauftragung vereinbart. Ohne vereinbarte Abrechnungseinheit wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abgerechnet.
Eine als kostenpflichtige Leistung beauftragte Fehleranalyse ist auch dann zu vergüten, wenn anschließend keine Reparatur beauftragt wird. Die Vergütung einer vereinbarten Werkleistung richtet sich dagegen nach den dafür geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften.
Für einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag ist eine vorherige Vereinbarung erforderlich. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung eines zugrunde gelegten Kostenanschlags ab, informiert Köppe IT den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Änderungen des steuerlichen Status führen aufgrund dieser AGB nicht automatisch zu einer Erhöhung bereits vereinbarter Endpreise.
5. Zahlung und Abrechnung
Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, andernfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Fälligkeit maßgeblich.
Vorauszahlungen und vertragliche Teilzahlungen werden vorab vereinbart. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.
Bei zeitabhängiger Abrechnung enthält die Rechnung eine nachvollziehbare Aufstellung der berechneten Leistungen und Zeiten.
Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen erfolgen über die vereinbarte Zahlungsart beziehungsweise an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.
Voraussetzungen und Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
6. Termine und Leistungsstörungen
Vereinbarte Ausführungstermine und Fristen sind einzuhalten. Als unverbindlich bezeichnete Zeitangaben dienen der Planung.
Erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden und technische Voraussetzungen werden im Rahmen des Auftrags abgestimmt. Erkennbare Hindernisse und ihre Auswirkungen auf die Durchführung teilt Köppe IT dem Kunden mit.
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien werden die Auswirkungen auf den Auftrag abgestimmt. Diese AGB begründen weder ein pauschales Rücktrittsrecht von Köppe IT noch einen Ausschluss gesetzlicher Kundenansprüche.
Teilleistungen oder Teillieferungen erfolgen nur nach Vereinbarung. Zusätzliche Kosten werden nicht ohne entsprechende Vereinbarung berechnet.
Rechte bei Verzug, Unmöglichkeit oder sonstigen Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und rechtmäßig nutzbaren Zugänge bereit. Er informiert über bekannte Störungen, besondere Sicherheitsanforderungen und relevante technische Einschränkungen.
Der Kunde muss zur Beauftragung der Arbeiten an den betroffenen Geräten, Systemen und Daten berechtigt sein.
Für vom Kunden bereitgestellte Software und Inhalte müssen die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Köppe IT ist nicht verpflichtet, rechtswidrige Installationen oder sonstige rechtswidrige Maßnahmen auszuführen.
Erforderliche Betriebsunterbrechungen und Wartungsfenster werden vorab abgestimmt. Zusätzliche Leistungen infolge fehlender Mitwirkung werden nur nach entsprechender Beauftragung berechnet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Datensicherung und IT-Sicherheit
Vor Arbeiten mit erkennbaren Risiken für gespeicherte Daten stimmen die Parteien erforderliche Sicherungsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten ab.
Soweit der Kunde die Sicherung übernehmen soll, wird dies vor Beginn der Arbeiten vereinbart. Kann eine erforderliche Sicherung nicht durchgeführt werden, werden Risiken und weiteres Vorgehen vor dem
Die einmalige Einrichtung einer Backup-Lösung umfasst keine fortlaufende Überwachung oder regelmäßigen Wiederherstellungstests, sofern diese nicht mitbeauftragt wurden. Vereinbarte Prüfungen und die Prüfung der beauftragten Einrichtung bleiben geschuldet.
Sicherheitsmaßnahmen werden im vereinbarten Umfang umgesetzt. Eine absolute Sicherheit gegen sämtliche Angriffe, Ausfälle oder Datenverluste wird nicht zugesagt. Vereinbarte Beschaffenheiten und gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Für Datenverluste gilt die Haftungsregelung in Ziffer 13. Ein pauschaler Haftungsausschluss wegen fehlender Kundensicherungen wird nicht vereinbart.
9. Fernwartung, Vertraulichkeit und Datenschutz
Fernzugriffe erfolgen mit Zustimmung des hierzu berechtigten Kunden und im vereinbarten Umfang. Dauerhafte oder unbeaufsichtigte Fernzugänge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Köppe IT behandelt nicht öffentlich bekannte Informationen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse, die bei der Auftragsdurchführung bekannt werden, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzhinweise noch eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
10. Hardwarelieferungen und Versand
Diese Ziffer gilt nur, wenn Köppe IT im jeweiligen Auftrag selbst als Verkäufer von Hardware oder Zubehör auftritt.
Lieferumfang, Beschaffenheit, Preis und Lieferbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Gebrauchte Ware wird ausdrücklich als solche bezeichnet.
Versandkosten werden vor Vertragsschluss angegeben. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern wird das Versandrisiko durch diese AGB nicht pauschal auf den Kunden verlagert.
Kunden werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah mitzuteilen. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch das Unterbleiben einer solchen Mitteilung nicht eingeschränkt.
Soweit § 377 HGB tatsächlich anwendbar ist, gelten dessen gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten. Eine zusätzliche pauschale Drei-Tages-Ausschlussfrist wird nicht vereinbart.
Gesetzliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten werden durch diese AGB nicht auf den Kunden übertragen.
11. Software, Unterlagen und Nutzungsrechte
Bei Software und Diensten Dritter wird im Auftrag festgelegt, ob der Kunde unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter kontrahiert oder Köppe IT selbst eine Leistung schuldet.
Erforderliche zusätzliche Lizenzbedingungen und Kosten werden vor der entsprechenden Beauftragung offengelegt. Eigene Vertragspflichten von Köppe IT bleiben durch den Einsatz von Drittprodukten unberührt.
Urheberrechte an individuell erstellten Konzepten, Dokumentationen und sonstigen geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Weitergehende Nutzungsrechte werden gesondert vereinbart. Gesetzlich erlaubte Nutzungen werden nicht ausgeschlossen. Kundeneigene Daten und Unterlagen bleiben dem Kunden zugeordnet.
Soweit die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher vereinbart wird, bleiben die hierfür geltenden zwingenden gesetzlichen Rechte einschließlich etwaiger Aktualisierungspflichten unberührt.
12. Abnahme und Mängelrechte
Bei Werkleistungen richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB legen keine automatische Abnahme allein durch Nutzung oder Schweigen fest.
Bei mangelhaften Waren oder Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Eine pauschale Verkürzung oder ein Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Waren wird nicht vereinbart.
Der Kunde wird gebeten, Fehler möglichst nachvollziehbar zu beschreiben und die erforderliche Prüfung und Nacherfüllung zu ermöglichen. Gesetzliche Rechte hängen nicht allein von einer bestimmten Form der Fehlerbeschreibung ab.
Wahlrechte, Voraussetzungen und Kosten der Nacherfüllung richten sich nach den für den jeweiligen Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften. Es wird keine allgemeine Pflicht zur Duldung von drei Nachbesserungsversuchen festgelegt.
Eingriffe Dritter oder die Verwendung anderer Komponenten führen nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Mängelrechte. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Ursache des jeweiligen Mangels.
Herstellergarantien bestehen gegebenenfalls zusätzlich. Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Ansprüche gegen Köppe IT.
13. Haftung
Köppe IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Begrenzung auf eine Versicherungsleistung oder ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Vermögens- und Folgeschäden wird nicht vereinbart.
Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten eingesetzter Erfüllungsgehilfen.
14. Eigentumsvorbehalt
Von Köppe IT verkaufte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Köppe IT.
Der Kunde informiert Köppe IT unverzüglich, wenn Dritte auf noch nicht vollständig bezahlte Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere durch Pfändung.
Die Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Recht zum eigenmächtigen Betreten von Räumen oder zur eigenmächtigen Wegnahme wird nicht eingeräumt.
15. Wartung und laufende Betreuung
Laufende Wartungs- und Betreuungsleistungen bedürfen einer gesonderten Leistungsvereinbarung. Darin werden betreute Systeme, enthaltene Tätigkeiten, Servicezeiten, Vergütung und gegebenenfalls Reaktionszeiten festgelegt.
Ob Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien, Lizenzen, Anfahrten oder zusätzliche Arbeitszeiten enthalten sind, ergibt sich aus dieser Vereinbarung. Nicht enthaltene kostenpflichtige Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
Überwachung, Sicherheitsupdates, Backup-Kontrollen und Wiederherstellungstests werden nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang übernommen.
Abrechnungszeitraum, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten werden vor Vertragsschluss festgelegt. Diese AGB begründen keine automatische jährliche Vertragsverlängerung.
Preisänderungen bestehender Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Ein einseitiges Preiserhöhungsrecht oder eine Zustimmung durch bloßes Schweigen wird durch diese AGB nicht begründet.
16. Kündigung und Vertragsende
Kündigungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
Bei Vertragsende werden die Übergabe kundeneigener Unterlagen, Daten und administrativer Zugänge sowie die Beendigung eingerichteter Fernzugriffe abgestimmt. Gesetzliche Herausgabe- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
Zusätzliche Migrations- oder Unterstützungsleistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung berechnet, soweit sie nicht bereits geschuldet sind.
Eine pauschale Zahlung sämtlicher verbleibender Wartungsentgelte als Schadensersatz wird nicht vereinbart. Etwaige Vergütungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB allein bewirkt weder einen Verzicht noch das Erlöschen des Widerrufsrechts.
Ein etwaiger Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Diese AGB begründen kein allgemeines Abtretungsverbot für Kunden und keine pauschale Zustimmung zum Austausch des Vertragspartners.
Werden einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.